Die Abgeltungssteuer ist ein wichtiger Bestandteil bei der Besteuerung von Unternehmen. Der Begriff Abgeltungssteuer bedeutet, dass alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert werden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass zur Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzukommen.
Grundlegend beruht das Konzept der Abgeltungssteuer auf einem Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) verpflichtet sind, einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommenssteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten, d.h. der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte dann nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Abzugssystem der Abgeltungssteuer umfasst auch den Solidaritätszuschlag und den Einbehalt der Kirchensteuer.
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