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Finanztransaktionssteuer

Eine Finanztransaktionssteuer (englisch: „financial transaction tax“, „FTT“) ist eine Steuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Sie gehört zu den Kapitalsteuern.

Eine Finanztransaktionssteuer war zum Beispiel die Stempelsteuer des Deutschen Reiches auf Wertpapiere oder Urkunden nach dem Gesetz über die Reichsstempelabgabe vom 1. Juli 1881 und die Reformierung durch die Kapitalverkehrsteuer nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz vom 8. April 1922 bis zum Außerkrafttreten am 1. Januar 1992 im Zuge des Finanzmarktförderungsgesetzes vom 22. Februar 1990. In vielen Ländern wurden verschiedene Kapitalverkehrsteuern eingeführt, die jedoch nur Teilaspekte des Finanzmarktes abdecken. Die Börsenumsatzsteuer kommt am häufigsten vor und wird auf Umsätze an Wertpapierbörsen erhoben. Eine Kapitalverkehrsteuer ist im Allgemeinen eine Verkehrsteuer, die auf Umsätze mit Unternehmensanteilen erhoben wird.

Nach dem Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union im Zeitraum 2014-2020 sieht die Europäische Kommission die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer vor. Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso stellte am 28. September 2011 diesen Gesetzesentwurf vor. Begründet wurde der Gesetzesentwurf mit der Ansicht, dass mit dieser Steuer auch der Finanzsektor seinen fairen Beitrag leiste.

Im Frühjahr 2012 setzten sich neun Länder für die Einführung der EU-Finanztransaktionssteuer ein. Dieser Vorstoß scheiterte jedoch am Widerstand Schwedens und Großbritanniens. Am Freitag wurde nun bekannt, dass die Einführung der Steuer in der gesamten Europäischen Union offenbar vor dem Aus steht. Schwedens Finanzminister Anders Borg lehnte die Steuer bei entscheidenden Beratungen mit seinen EU-Kollegen in Luxemburg erneut ab. Borg warnte davor, dass eine Finanztransaktionssteuer die Kosten für Kredite steigern und eine negative Auswirkung auf das europäische Wirtschaftswachstum haben werde. Das Ziel sollte jedoch sein, Wachstum zu stärken und nicht zu verringern. Da Großbritannien ebenfalls gegen die Abgabe auf Börsen- und Bankgeschäfte ist, stehen die Unterstützer der Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene voraussichtlich vor dem Aus.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kündigte hingegen an, eine Steuer auf Finanzgeschäfte auch mit einer kleineren Staatengruppe vorantreiben zu wollen. Schäuble erwägt momentan, einen rechtlichen Sonderweg zu beschreiten und das Projekt im Wege der „verstärkten Zusammenarbeit“ voranzubringen. Diese sogenannte verstärkte Zusammenarbeit beinhaltet, dass eine Gruppe von mindestens neun EU-Ländern ein Gesetzesvorhaben umsetzen kann, wenn sich auf EU-Ebene keine Mehrheit findet. In diesem Fall müsste die EU-Kommission den Antrag prüfen. Die EU-Kommission signalisierte im Fall der Finanztransaktionssteuer bereits mehrfach Wohlwollen. Die EU-Kommission schlägt des Weiteren vor, jeden einzelnen Handel fast aller Finanzprodukte mit einer Abgabe zu belegen. Zum Abschluss wäre noch eine qualifizierte Mehrheit aller EU-Länder notwendig.

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