Aktuelle Informationen über Zoll und Einfuhrbestimmungen für die Einreise nach Deutschland – was ist zu beachten, wenn man bestimmte Waren einführt?
Die deutsche Exportwirtschaft beklagt sich zumenhmend über die aktuelle Dollarschwäche. Doch für alle, die in die USA reisen, bringt der schwache Dollar einige Vorteile. Shoppen in den USA ist so günstig wie nie. Doch muss man bei der Einfuhr bestimmter Dinge einige Regeln, Gesetze und Grenzen beachten.
Grundsätzlich darf alles eingeführt werden, was nicht einem bestehenden Verbot unterliegt. Verbotswaren sind unter anderem:
- Drogen
- Rauschmittel
- geschützte Pflanzen
- Plagiate
Wurden im Ausland Waren gekauft, so müssen diese beim Zoll gemeldet werden, wenn der Gesamtwert die Grenze von 175 Euro übersteigt.
Wer Waren über mit einem Wert von über 175 Euro einführt und diese nicht beim Zoll anmeldet macht sich strafbar. Je nach Tatbestand kann dies zu einem Bußgeld oder sogar zu einem Strafverfahren führen, wenn man am Zoll mit nicht angemeldeten Waren aufgegriffen wird.
Doch wie hoch ist die Steuer, wenn ein ehrlicher Reisender im Ausland etwas mehr eingekauft hat und diese Waren vorschriftsmäßig verzollt?
Das ist pauschal nicht zu beantworten. Denn es gibt keinen einheitlichen Steuersatz. Dieser ist abhängig von der Ware, um die es sich handelt.
In der EU existieren grundsätzlich nur Wertzölle. Jede Ware hat eine eigene Zolltarifnummer. So muss lediglich die betreffende Nummer nachgeschlagen werden und schon ist der entsprechende Zollsatz bekannt.
Liegt der Warenwert unter 350 Euro kann die vereinfachte Abgabenrechnung in Anspruch genommen werden. Bei dieser Variante ist die Berechnungsgrundlage ein von der Warenart unabhängiger pauschalisierter Abgabensatz, der aktuell 13,5 Prozent beträgt. Doch der Reisende kann auch verlangen, dass die Verzollung nach dem tatsächlichen Zollsatz der Ware berechnet wird. Dann wird der Preis der Ware in ausländischer Währung kursgenau in Euro umgerechnet. Darauf wird dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hinzugerechnet.
Freimengen, die bei der Einreise eingeführt werden dürfen:
Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre)
- 200 Zigaretten
- oder 100 Zigarillos
- oder 50 Zigarren
- oder 250g Rauchtabak
Alkohol (Mindestalter 17 Jahre)
- 1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%)
- oder 2 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt bis 22%)
- oder 2 Liter Schaumwein oder Likörwein
Kaffee (Mindestalter 15 Jahre)
- 500g Kaffee
- oder 200g Konzentrate / Auszüge / Essenzen aus Kaffee
Parfüme (ohne Altersbegrenzung)
- 50 g Parfüme
- und 0,2 Liter Eau de Toilette
Arzneimittel
- muss dem persönlichen Reisebedarf entsprechen